© 2025 martini + schleicher Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG | Steuerberater in Berlin Adlershof

Wir helfen deutschen Unternehmen, ihr Auslandsinvestment

steueroptimal zu strukturieren.

Zur Wahl stehen zum Beispiel: • Direktgeschäft aus dem Inland • Errichtung einer Betriebsstätte oder Handelsvertretung im Ausland • Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft • Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft Unter Berücksichtigung des in- und ausländischen Rechts erarbeiten wir eine Steuerplanung als Grundlage Ihrer Entscheidung. Dabei haben wir eine große Zahl steuerrechtlicher Vorschriften zu beachten. Insbesondere Regelungen über • Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen • Doppelbesteuerungsabkommen • europarechtliche Richtlinien und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs • Verlustverrechnungsregelungen • besondere Dokumentations- und Anzeigepflichten • Missbrauchsvorschriften Wir begleiten Sie durch kompetente Beratung unter anderem auf folgenden Gebieten: • Internationale Steuerplanung mit Holdingstrukturen • Quellensteueroptimierung • Gewinnabgrenzungsfragen zwischen in- und ausländischem Unternehmensteil • Verrechnungspreisgestaltung und -dokumentation • Grenzüberschreitende Umsatzsteuerfragen • Vorsteuervergütung • Freistellungsverfahren Bei Fragen des Steuerrechts anderer Länder greifen wir auf dort ansässige Kooperationspartner zurück.
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Zur Wahl stehen zum Beispiel: • Direktgeschäft aus dem Inland • Errichtung einer Betriebsstätte oder Handelsvertretung im Ausland • Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft • Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft Unter Berücksichtigung des in- und ausländischen Rechts erarbeiten wir eine Steuerplanung als Grundlage Ihrer Entscheidung. Dabei haben wir eine große Zahl steuerrechtlicher Vorschriften zu beachten. Insbesondere Regelungen über • Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen • Doppelbesteuerungsabkommen • europarechtliche Richtlinien und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs • Verlustverrechnungsregelungen • besondere Dokumentations- und Anzeigepflichten • Missbrauchsvorschriften Wir begleiten Sie durch kompetente Beratung unter anderem auf folgenden Gebieten: • Internationale Steuerplanung mit Holdingstrukturen • Quellensteueroptimierung • Gewinnabgrenzungsfragen zwischen in- und ausländischem Unternehmensteil • Verrechnungspreisgestaltung und -dokumentation • Grenzüberschreitende Umsatzsteuerfragen • Vorsteuervergütung • Freistellungsverfahren Bei Fragen des Steuerrechts anderer Länder greifen wir auf dort ansässige Kooperationspartner zurück.
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